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Sicherheit und rechtlicher Rahmen

Kann ich auf Volara die Kosten eines Ultraleichtflugs teilen?

Derzeit nicht. Die Kostenteilung für Ultraleichtflugzeuge ist auf Volara geschlossen. Ultraleichtflugzeuge fallen nicht unter die europäische Ausnahme, die die Kostenteilung erlaubt, und wir warten auf einen klaren nationalen Rahmen, bevor wir sie freigeben.

Warum Ultraleichtflugzeuge eine Ausnahme sind

Die Ausnahme, die die Kostenteilung erlaubt, ist in einer europäischen Verordnung festgeschrieben (Verordnung (EU) 965/2012). Sie erfasst nur Luftfahrzeuge, die in den Zuständigkeitsbereich der europäischen Agentur (EASA) fallen. Ultraleichtflugzeuge hingegen unterliegen dem nationalen Recht und nicht diesem europäischen Text.

Eine Entscheidung aus Vorsicht

Anstatt eine Tätigkeit auf einer unsicheren rechtlichen Bewertung aufzubauen, warten wir lieber ab. Sobald ein nationaler Rahmen geschaffen ist, können wir diese Möglichkeit wieder öffnen. Bis dahin können Sie Ihren Flug mit einem zertifizierten Luftfahrzeug anbieten.

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