Ist das Fliegen mit Volara wirklich legal?
Ja. Das Fliegen mit Volara beruht auf einem klaren rechtlichen Rahmen, nicht auf einer Grauzone. Die Kostenteilung bei Flügen, also das Teilen der Flugkosten, ist durch eine Ausnahme im europäischen Recht erlaubt (Artikel 6 Absatz 4a der Verordnung (EU) 965/2012). Gewerbliche Flüge und Empty Legs hingegen sind professionellen Betreibern mit einem Luftverkehrsbetreiberzeugnis vorbehalten.
Eine Ausnahme, aber unter strengen Bedingungen
Diese Ausnahme gilt nur, wenn mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Das Luftfahrzeug ist kein technisch kompliziertes motorgetriebenes Luftfahrzeug, an Bord befinden sich höchstens sechs Insassen einschließlich des Piloten, es werden ausschließlich die direkten Kosten geteilt, und der Pilot erzielt keinerlei Gewinn. Sobald auch nur eine dieser Bedingungen wegfällt, wird der Flug zur gewerblichen Beförderung, die einem Privatpiloten untersagt ist.
Volara prüft vorher und laufend
Wir prüfen diese Bedingungen in dem Moment, in dem der Pilot sein Inserat veröffentlicht, und außerdem jedes Mal, wenn es angezeigt wird. Ein Inserat, dessen Pilot nicht mehr geprüft ist, verschwindet von selbst. So sehen Sie ausschließlich Flüge, die den rechtlichen Rahmen einhalten.
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